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Die 40.000 Zeichen Untergrenze soll fallen

20160505 VWA 40000 Zeichen Untergrenze soll fallen Vorwissenschaftliche ArbeitDie Gerüchte verdichten sich…
Für Vorwissenschaftliche Arbeiten, die ab 1. September 2016 abgegeben werden gilt nicht mehr das 40.000 Zeichen Minimum.
Sinnvoll wäre die Regelung natürlich, denn warum sollte eine Arbeit, welche die Fragestellung z.B. mit 35.000 Zeichen vollständig beantwortet noch um weitere 5.000 Zeichen aufgebläht werden.
ACHTUNG: Die offizielle Information fehlt noch!

Sprache der Arbeit (Überblick)

Sprache der VWA

 

Schriftliche Arbeit:

  • VWA auf Deutsch: geht immer
  • VWA auf Englisch: geht immer, wenn die Betreuungsperson einverstanden ist.
  • VWA in einer lebenden Fremdsprache: wenn der Unterricht besucht wurde und die Betreuungsperson einverstanden ist.

Einreichung:

  • VWA auf Deutsch: Thema auf Deutsch
  • VWA in einer Fremdsprache: Thema in der Fremdsprache UND Thema auf Deutsch (mit Schrägstrich getrennt)
  • Erwartungshorizont (Grobgliederung usw.): immer auf Deutsch

Abstract: Unabhängig von der Sprache auf Deutsch oder Englisch

Präsentation / Diskussion: wenn alle Kommissionsmitglieder einverstanden sind in der Sprache der Arbeit, sonst: Deutsch

Wie wird die VWA bezahlt?

Wie wird die Vorwissenschaftliche Arbeit für die Betreuungsperson abgegolten?

In der Zeitschrift “ÖPU Steiermark Autonom”, Heft 67 (Juni 2014) veröffentlicht Mag. Harald Pennitz folgenden Vergleich mit der FBA:
OEPU-Steiermark-Autonom-Juni-2014-Heft-67

Im Rundschreiben 4 (Schuljahr 2012/2013) der AHS-Gewerkschaft  (31.12.2012) wird auf der Seite 4 “Abgeltungen im Zusammenhang mit der neuen Reifeprüfung” folgende Erklärung gegeben:

“Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA):
Der Lehrperson gebührt für die kontinuierliche Betreuung der VWA im Verlauf der letzten Schulstufe je betreuter Arbeit eine Abgeltung in Höhe von 9,82 Prozent
des Gehalts der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2. (Derzeit wären das 229,95 €.) Dabei ist der Gehaltsansatz der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2 für September des Jahres zugrunde zu legen, in dem das Schuljahr beginnt, in dessen Verlauf die Betreuung stattfindet.
Die Abgeltung für die Betreuung der VWA gebührt im Fall des Betreuungswechsels
aliquotder zunächst betreuenden und der die Betreuung fortsetzenden Lehrperson in Abhängigkeit vom jeweiligen Zeitraum ihrer aufrechten Bestellung zum Betreuer (Bestellungszeitraum) in der Betreuungsphase. Als Betreuungs
phase gelten die Kalendermonate September bis April des Schuljahres, in dessen Verlauf die Betreuung stattzufinden hat. Für jeden vom Bestellungszeitraum erfassten Kalendermonat in der Betreuungsphase gebührt je ein Achtel der
Abgeltung. Im Falle des Wechsels während eines Monats gebührt der auf diesen Monat entfallende Betrag den beiden Lehrpersonen anteilig entsprechend der jeweiligen Betreuungsdauer.
Einer Lehrperson, welche die Betreuung der vorwissenschaftlichen Arbeit deshalb nicht weiterführen kann, weil ein Schüler diese abbricht, gebührt die anteilige Abgeltung für die Kalendermonate bis zum Abbruch der Arbeit; erfolgt der Abbruch während eines Kalendermonats gebührt der auf diesen Monat entfallende Betrag aliquot.
Für die Korrektur der VWA einschließlich Präsentation und Diskussion gebührte derzeit eine Prüfungstaxe in der Höhe von 31,4 €. Auch bei diesem Betrag erfolgt eine automatische Valorisierung.”

 

Vorwissenschaftliche Arbeit – Handreichung Juni 2012

Die Handreichung zur Vorwissenschaftlichen Arbeit ist in einer neuen Version (Stand Juni 2012) erschienen. Das PDF-Dokument mit 33 Seiten kann von der Seite des bm:ukk heruntergeladen werden. Die Aktualisierung wurde durch das Erscheinen der Verordnung über die Reifeprüfung an den allgemeinbildenden und höheren Schulen (Artikel >>) notwendig und stellt laut Vorwort “… das Ende des langjährigen Diskussionsprozesses dar.”

Die Handreichung ist eine Empfehlung.

– Vorwissenschaftliche Arbeit –
Eine Handreichung (Juni 2012, PDF) >>

 

Update: Diese Version ist nicht mehr verfügbar und durch eine neue Version der Handreichung ersetzt worden.
Informationen zur neuen Version >

Stellungnahme der Gewerkschaft zum Entwurf für die Verordnung über die RP

Wer sich für die Entwicklung der neuen Reifeprüfung (“Zentralmatura”) interessiert kann einen Blick auf die “Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen” der Gewerkschaft öffentlicher Dienst werfen.
Im PDF Dokument findet man auch die Stellungnahmen und Vorschläge zur Vorwissenschaftlichen Arbeit.

Stellungnahme der Gewerkschaft zur Zentralmatura vom 13.2.2012 (PDF) >>

Entwurf: Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen

Auf der Homepage des bmukk findet man den Entwurf zur “Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen”. Im PDF-Dokument finden auch die Informationen über die geplante Vorwissenschaftliche Arbeit (Themenfestlegung, Inhalt, Umfang, Durchführung  usw.)

Homepage Verordnung über die RP in den AHS >> 
Verordnungsentwurf (PDF) >>
Vorblatt und Erläuterung (PDF) >>

VWA.me – Die kurze Adresse zur vorwissenschaftlichen Arbeit

Die Tipparbeit beim Aufrufen der VWA Webseite wird nun weniger. Für das schnelle Erreichen habe ich die URL www.vwa.me gemietet. Unter dieser Adresse erreicht man diesen Blog zur vorwissenschaftlichen Arbeit.

Zur Verlinkung gibt es auch Banner mit dem QR-Code für www.vwa.me.
Grafiken für die Verlinkung >

Präsentation zur vorwissenschaftlichen Arbeit

Eine sehr umfangreiche Präsentation über die vorwissenschaftliche Arbeit hat Mag. Robert Beier erstellt und über den Onlinedienst Prezi der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Von den Rahmenbedingungen, Themenstellung, wissenschaftliches Arbeiten, formale Gestaltung bis zum Bereich Betreuung und Beurteilung werden alle Themen behandelt.

Vorwissenschaftliche Arbeit (Prezi) >>