Wie wird die VWA bezahlt?

Wie wird die Vorwissenschaftliche Arbeit für die Betreuungsperson abgegolten?

In der Zeitschrift “ÖPU Steiermark Autonom”, Heft 67 (Juni 2014) veröffentlicht Mag. Harald Pennitz folgenden Vergleich mit der FBA:
OEPU-Steiermark-Autonom-Juni-2014-Heft-67

Im Rundschreiben 4 (Schuljahr 2012/2013) der AHS-Gewerkschaft  (31.12.2012) wird auf der Seite 4 “Abgeltungen im Zusammenhang mit der neuen Reifeprüfung” folgende Erklärung gegeben:

“Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA):
Der Lehrperson gebührt für die kontinuierliche Betreuung der VWA im Verlauf der letzten Schulstufe je betreuter Arbeit eine Abgeltung in Höhe von 9,82 Prozent
des Gehalts der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2. (Derzeit wären das 229,95 €.) Dabei ist der Gehaltsansatz der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2 für September des Jahres zugrunde zu legen, in dem das Schuljahr beginnt, in dessen Verlauf die Betreuung stattfindet.
Die Abgeltung für die Betreuung der VWA gebührt im Fall des Betreuungswechsels
aliquotder zunächst betreuenden und der die Betreuung fortsetzenden Lehrperson in Abhängigkeit vom jeweiligen Zeitraum ihrer aufrechten Bestellung zum Betreuer (Bestellungszeitraum) in der Betreuungsphase. Als Betreuungs
phase gelten die Kalendermonate September bis April des Schuljahres, in dessen Verlauf die Betreuung stattzufinden hat. Für jeden vom Bestellungszeitraum erfassten Kalendermonat in der Betreuungsphase gebührt je ein Achtel der
Abgeltung. Im Falle des Wechsels während eines Monats gebührt der auf diesen Monat entfallende Betrag den beiden Lehrpersonen anteilig entsprechend der jeweiligen Betreuungsdauer.
Einer Lehrperson, welche die Betreuung der vorwissenschaftlichen Arbeit deshalb nicht weiterführen kann, weil ein Schüler diese abbricht, gebührt die anteilige Abgeltung für die Kalendermonate bis zum Abbruch der Arbeit; erfolgt der Abbruch während eines Kalendermonats gebührt der auf diesen Monat entfallende Betrag aliquot.
Für die Korrektur der VWA einschließlich Präsentation und Diskussion gebührte derzeit eine Prüfungstaxe in der Höhe von 31,4 €. Auch bei diesem Betrag erfolgt eine automatische Valorisierung.”