Betreuungsperson

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Die Betreuungsperson begleitet die Schülerin / den Schüler von der Themenfindung, Planung, kontinuierliche Betreuung bis zur Fertigstellung der Arbeit. Nach der Abgabe der vorwissenschaftlichen Arbeit erstellt die Betreuungsperson eine Beschreibung der vorwissenschaftlichen Arbeit.
Die Betreuungsperson ist im Normalfall eine Lehrkraft der Schule, die fachlich kompetent sein muss. Pro Jahrgang kann eine Betreuungsperson max. 5 Schülerinnen / Schüler betreuen. Die Betreuungsperson darf ein Thema ablehnen, aber nicht die Schülerin / den Schüler.

Siehe auch:
– Blogsuche: Betreuungsperson > 
– AHS-VWA: Checkliste für LehrerInnen (PDF) >>

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