Die Kommission für die Beurteilung der Vorwissenschaftlichen Arbeit besteht aus
- Vorsitzende bzw. Vorsitzender (ohne Stimmrecht)
- Direktorin bzw. Direktor
- Klassenvorständin bzw. Klassenvorstand
- Betreuungsperson
Die Kommission beurteilt die Vorwissenschaftliche Arbeit auf Basis des Kompetenzrasters. Der Beurteilungsvorschlag erfolgt durch die Betreuungsperson, nach einer evtl. notwendigen Diskussion über den Beurteilungsvorschlag wird abgestimmt (Dir, KV, Betreuungsperson).
Bei einer Doppelfunktion (z.B. Direktor und Betreuungsperson; Klassenvorstand und Betreuungsperson) ist eine Vertretung zu Bestimmen damit immer drei stimmberechtigte Mitglieder in der Kommission sind.