Betreuung der vorwissenschaftlichen Arbeit

Jede vorwissenschaftliche Arbeit wird von einer Lehrerin oder einem Lehrer betreut. Dafür gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • In der Regel wird die Betreuungsperson Fachlehrer des jeweiligen Gegenstandes sein, dem die vorwissenschaftliche Arbeit zugeordnet werden kann.
  • Eine Betrauung durch die Schulleitung ist möglich, wenn die Betreuungsperson z.B. eine spezielle Zusatzausbildung erworben hat.
    • Der Leitfaden des Ministeriums nennt Zusatzausbildungen wie Projektmanagement, Interkulturelles Lernen und Ethik
  • Jede Betreuungsperson darf max. 5 vorwissenschaftliche Arbeiten betreuen.
  • Die Betreuungsperson darf das Thema, aber nicht den Schüler ablehnen.

Aufgaben

  • Vorgesehen ist eine kontinuierliche Betreuung, die auf organisatorische Belange konkretisiert wurde: Zeitplan, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit, Vorbereitung auf die Präsentation und Diskussion.
  • Gespräch am Beginn (in der vorletzten Schulstufe)
  • Beratung des Schülers bei der Formulierung des Themas
  • Begleitung und Coaching beim Erarbeiten und Schreiben der Arbeit
  • Abschlussbesprechung nach Fertigstellung / vor der Präsentation

Quelle: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/20130/reifepruefung_ahs_vwa.pdf, Seite 21, Stand Jänner 2011 [6.9.2011]

Ergänzung zur Betrauung:

    • Denkbar wäre auch, dass eine Berufsausbildung der Betreuungsperson als Qualifikation von der Schulleitung anerkannt wird (speziell bei berufsbildenden Schulen.)
    • Betreuungspersonen, die ein zusätzliches Studium absolviert haben, könnten damit eine Zusatzqualifikation für die Betreuung einer VWA haben.
    • Einen Überblick über mögliche Lehrgänge (= Zusatzqualifikationen) können die Homepages der Pädagogischen Hochschulen geben (Medienpädagogik, Gesundheitspädagogik, …).
      Z.B. Lehrgänge an der PH-Steiermark: http://www.phst.at/index.php?id=1775&L=0   [Stand: 6.9.2011]