Jede vorwissenschaftliche Arbeit wird von einer Lehrerin oder einem Lehrer betreut. Dafür gelten folgende Rahmenbedingungen:
- In der Regel wird die Betreuungsperson Fachlehrer des jeweiligen Gegenstandes sein, dem die vorwissenschaftliche Arbeit zugeordnet werden kann.
- Eine Betrauung durch die Schulleitung ist möglich, wenn die Betreuungsperson z.B. eine spezielle Zusatzausbildung erworben hat.
- Der Leitfaden des Ministeriums nennt Zusatzausbildungen wie Projektmanagement, Interkulturelles Lernen und Ethik
- Jede Betreuungsperson darf max. 5 vorwissenschaftliche Arbeiten betreuen.
- Die Betreuungsperson darf das Thema, aber nicht den Schüler ablehnen.
Aufgaben
- Vorgesehen ist eine kontinuierliche Betreuung, die auf organisatorische Belange konkretisiert wurde: Zeitplan, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit, Vorbereitung auf die Präsentation und Diskussion.
- Gespräch am Beginn (in der vorletzten Schulstufe)
- Beratung des Schülers bei der Formulierung des Themas
- Begleitung und Coaching beim Erarbeiten und Schreiben der Arbeit
- Abschlussbesprechung nach Fertigstellung / vor der Präsentation
Quelle: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/20130/reifepruefung_ahs_vwa.pdf, Seite 21, Stand Jänner 2011 [6.9.2011]
Ergänzung zur Betrauung:
- Denkbar wäre auch, dass eine Berufsausbildung der Betreuungsperson als Qualifikation von der Schulleitung anerkannt wird (speziell bei berufsbildenden Schulen.)
- Betreuungspersonen, die ein zusätzliches Studium absolviert haben, könnten damit eine Zusatzqualifikation für die Betreuung einer VWA haben.
- Einen Überblick über mögliche Lehrgänge (= Zusatzqualifikationen) können die Homepages der Pädagogischen Hochschulen geben (Medienpädagogik, Gesundheitspädagogik, …).
Z.B. Lehrgänge an der PH-Steiermark: http://www.phst.at/index.php?id=1775&L=0 [Stand: 6.9.2011]