Offizielle VWA-Webseite des bm:ukk

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat heute eine Webseite zur vorwissenschaftlichen Arbeit gestartet. Verfügbar sind Informationen zu den Grundlagen (Gesetzestexte), Materialien (Begleitprotokoll, Betreuungsprotokoll, Checkliste usw.) und Informationen zu Fortbildungen, Kontakten.
Interessant ist auch ein  Blick in die häufig gestellten Fragen (FAQ).

Ein Besuch der vom bmukk finanzierten Webseite sollte für SchülerInnen und LehrerInnen selbstverständlich sein.

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Betreuung der vorwissenschaftlichen Arbeit

Jede vorwissenschaftliche Arbeit wird von einer Lehrerin oder einem Lehrer betreut. Dafür gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • In der Regel wird die Betreuungsperson Fachlehrer des jeweiligen Gegenstandes sein, dem die vorwissenschaftliche Arbeit zugeordnet werden kann.
  • Eine Betrauung durch die Schulleitung ist möglich, wenn die Betreuungsperson z.B. eine spezielle Zusatzausbildung erworben hat.
    • Der Leitfaden des Ministeriums nennt Zusatzausbildungen wie Projektmanagement, Interkulturelles Lernen und Ethik
  • Jede Betreuungsperson darf max. 5 vorwissenschaftliche Arbeiten betreuen.
  • Die Betreuungsperson darf das Thema, aber nicht den Schüler ablehnen.

Aufgaben

  • Vorgesehen ist eine kontinuierliche Betreuung, die auf organisatorische Belange konkretisiert wurde: Zeitplan, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit, Vorbereitung auf die Präsentation und Diskussion.
  • Gespräch am Beginn (in der vorletzten Schulstufe)
  • Beratung des Schülers bei der Formulierung des Themas
  • Begleitung und Coaching beim Erarbeiten und Schreiben der Arbeit
  • Abschlussbesprechung nach Fertigstellung / vor der Präsentation

Quelle: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/20130/reifepruefung_ahs_vwa.pdf, Seite 21, Stand Jänner 2011 [6.9.2011]

Ergänzung zur Betrauung:

    • Denkbar wäre auch, dass eine Berufsausbildung der Betreuungsperson als Qualifikation von der Schulleitung anerkannt wird (speziell bei berufsbildenden Schulen.)
    • Betreuungspersonen, die ein zusätzliches Studium absolviert haben, könnten damit eine Zusatzqualifikation für die Betreuung einer VWA haben.
    • Einen Überblick über mögliche Lehrgänge (= Zusatzqualifikationen) können die Homepages der Pädagogischen Hochschulen geben (Medienpädagogik, Gesundheitspädagogik, …).
      Z.B. Lehrgänge an der PH-Steiermark: http://www.phst.at/index.php?id=1775&L=0   [Stand: 6.9.2011]

Umfang (Seitenanzahl, Zeichenanzahl) der vorwissenschaftlichen Arbeit

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sieht für die vorwissenschaftliche Arbeit einen Umfang (Texteil und Abstract) zwischen 45.000 und 60.000 Zeichen vor. Das sind ca. 15 bis 20 Seiten wenn man mit ca. 300 Wörtern pro Seite rechnet. In die Berechnung der Zeichenanzahl sind die Leerzeichen mit eingerechnet. Nicht gezählt werden dürfen Vorwort und die Verzeichnisse (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis usw.)

Zusammenfassung:

  • Textteil und Abstract
  • 45.000 – 60.000 Zeichen
  • inkl. Leerzeichen
  • exkl. Verzeichnisse

Quelle: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/20130/reifepruefung_ahs_vwa.pdf, Seite 14, Stand Jänner 2011 [6.8.2011]

Problematisch und bisher (6.8.11) noch ungeklärt ist der Umfang für vorwissenschaftliche Arbeiten bei denen die Hauptarbeit in Konstruktionen (DG), künstlerischen Arbeiten (BE), experimentelle Arbeiten (Physik, Chemie) und ähnlichem ist. Eine möglicher Lösungsansatz ist das Beschreiben der Arbeit in Worten (z.B. in Konstruktionsbeschreibungen, Experimentierbeschreibungen, …) aber vielleicht kommt noch eine bessere Lösung.

Die neue Reifeprüfung (offizielle Infos)

Offizielle Informationen zur neuen Reifeprüfung findet man beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefungneu.xml (27.6.2011)
und beim Bundesinstitut bifie http://www.bifie.at/reife-und-diplompruefung (27.6.2011)